EGA: Neue Dienste in der Apotheke
Schneller Zugriff.
Patientinnen und Patienten können mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) ihre digitalen Rezepte direkt in der Apotheke abrufen und einlösen – ein Ausdruck ist nicht mehr nötig. Und es gibt noch eine Vereinfachung: Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die EGA kann man nun auch in der Apotheke abgeben, demnächst auch digital. Wenn das medizinische Personal Einsicht in die Elektronische Gesundheitsakte erhält, kann es schneller auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen, das verbessert die Versorgung und Untersuchungen können zielgerichteter erfolgen. Die EGA bietet zudem Zugriff auf Befunde und ermöglicht die Online- Hausarztwahl. Zustimmungen können jederzeit widerrufen werden.
san
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