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Junglandwirte: Bis 28. Juni ansuchen

23.05.2024

Junglandwirte und -wirtinnen aufgepasst: Für den Erwerb oder die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes gibt es finanzielle Beihilfen.

Eine Hofübernahme ist eine Entscheidung fürs Leben – wer unter 41 Jahre alt ist und alle Voraussetzungen erfüllt, kann bis 28. Juni um Landesbeihilfen ansuchen. (Foto: IDM/Frieder Blickle)
Eine Hofübernahme ist eine Entscheidung fürs Leben – wer unter 41 Jahre alt ist und alle Voraussetzungen erfüllt, kann bis 28. Juni um Landesbeihilfen ansuchen. (Foto: IDM/Frieder Blickle)

Noch bis zum 28. Juni können unter-41-Jährige, die einen Hof übernehmen oder kaufen, um die Beihilfe zur Niederlassung ansuchen. Für das Einreichen der Anträge können die Junglandwirte und -wirtinnen an bestimmten Tagen bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Schlanders (31. Mai und 21. Juni), Brixen (4. und 18. Juni), Bruneck (3. und 17. Juni) und Meran einen Termin vereinbaren. Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: Vertrag oder Erbschein; Dokumentation Eröffnung Mehrwertsteuerposition in der Landwirtschaft (Handelskammerauszug, Beleg von der Agentur für Einnahmen); gültiger Ausweis; berufliche Qualifikation sowie LaFIS-Bogen und LaFIS-Datenblatt (können eventuell vom Bezirksamt besorgt werden). Außerdem sollten die Junglandwirte und -wirtinnen eine Aufstellung der geplanten Investitionen für die zwei Folgejahre mitbringen. Wer Teilhaber einer Gesellschaft ist, sollte das vorab mitteilen, da der Ablauf der Antragstellung dafür ein etwas anderer ist.

red

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