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Kern der Wohnreform ist umgesetzt

22.05.2026

Schritt für Schritt hat das Land Südtirol von Oktober 2025 bis Februar 2026 die wichtigsten Maßnahmen der Wohnreform aktiviert: Herrn und Frau Südtiroler stehen nun drei stabile Fördersäulen zur Verfügung.

Auf dem Weg zum Eigenheim gibt es vom Land Südtirol seit der Wohnreform 2025 jede Menge Unterstützung. (Foto: pexels)
Auf dem Weg zum Eigenheim gibt es vom Land Südtirol seit der Wohnreform 2025 jede Menge Unterstützung. (Foto: pexels)

Mit dem 1. Februar fiel nicht nur der Startschuss für die digitale Einreichung der Fördergesuche für Bau, Kauf und Sanierung des Eigenheims, sondern gleichzeitig wurde ein Groß-teil des Reformprojekts abgeschlossen, das Wohn-Landesrätin Ulli Mair im Sommer 2025 eingeleitet hatte. Seither sind die wichtigsten Maßnahmen, die zu leistbarem und verfügbarem Wohnraum führen sollen, umgesetzt worden.

Drei Säulen. Im Wesentlichen stützt sich die Reform auf drei Säulen: die bekannten Förderbeiträge, die überarbeitet und vereinfacht wurden, das Bauspardarlehen und das begünstigte Darlehen, das als neue Maßnahme dazugekommen ist.

Wohnbauförderungen. Die Neuregelung der Beiträge für Bau, Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen betrifft den Großteil der Bürgerin-nen und Bürger, die sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. „All jene, die seit mindestens fünf Jahren den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Südtirol vorweisen können, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt und die die Regeln bezüglich des Eigentums erfüllen, können ein Ansuchen stellen“, erklärt Luca Critelli, Direktor der Ressorts für Wohnbau, Sicherheit und Gewalt-prävention. Kriterien wie Wohnungs-fläche oder Vermögen der Eltern sind seit Februar hinfällig. Sowohl Einkommensstufen als auch Freibeträge auf Ersparnisse wurden erhöht, weshalb jetzt mehr Menschen in den Genuss der Förderung kommen. Die Gesuchstellung erfolgt ausschließlich digital über das Bürgernetz myCIVIS.

Bauspardarlehen. Was die zweite Säule, das Bausparen, angeht, sind am 1. September 2025 ebenfalls neue Regeln in Kraft getreten. Das Erfolgsmodell, das es seit zehn Jahren gibt, musste überarbeitet werden und profitiert nun von einem noch günstigeren Zinssatz, der von einem auf 0,7 Prozent gesenkt wurde. „Auch die notwendigen Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds wurden reduziert sowie Verbesserungen für Paare, junge Menschen bis 35 und Heimkehrende geschaffen“, sagt Critelli.

Begünstigtes Darlehen. Mit dem begünstigten Darlehen ist seit 1. Jänner 2026 schlussendlich eine Neuheit in Kraft: Zu günstigen Bankkonditionen (Spread von maximal 0,70 Prozent für den fixen und 0,50 Prozent für den variablen Zinssatz) kommt ein Landesbeitrag für Darlehensnehmer und -nehmerinnen hinzu, der für ma-ximal zehn Jahre gewährt wird und zwischen 3200 und 700 Euro jährlich beträgt.

Grundsätzlich gilt: Alle Fördersäulen sind – bei vorhandenen Voraussetzungen – miteinander kumulierbar, wodurch eine beachtliche Fördersumme zustande kommen kann. Um Wohnraum für die ansässige Bevölkerung verfügbar zu machen, gelten bei allen Förderungen Auflagen wie das „Wohnen für Ansässige“ oder die Sozialbindung.

Informationen zur Wohnbauförderung: https://gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it/de/home

pir

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