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Neuerungen beim Landeskindergeld

23.02.2026

Die Landesleistungen für Familien wurden angepasst und bringen zahlreichen Verbesserungen für Südtirols Familien.

Seit 1. Jänner 2026 greifen die angepassten Richtlinien für die Landesleistungen für Familien, unter anderem wurde der Monatsbeitrag des Landeskindergeldes erhöht. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)
Seit 1. Jänner 2026 greifen die angepassten Richtlinien für die Landesleistungen für Familien, unter anderem wurde der Monatsbeitrag des Landeskindergeldes erhöht. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Seit Anfang 2026 greifen die Änderungen beim Landeskindergeld. Angehoben wurden dabei die Beträge als auch die ISEE-Schwellenwerte. Zudem wurde eine neue ISEE-Klasse eingeführt. Wer einen historischen Wohnsitz von 15 Jahren hat, kann nun auch ohne Nachweis, seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz wieder in Südtirol zu haben, um das Landeskindergeld ansuchen. Verbesserungen gibt es auch für Eltern von Kindern, die aus dem Ausland adoptiert wurden: Alle Landesleistungen für Familien, so auch das Landeskindergeld, werden nun bereits ab der Genehmigung der Einreise ausbezahlt, vorher war dies erst ab dem Gerichtsurteil der Fall. Eingereicht werden können die Anträge um das Landeskindergeld seit 1. Jänner online über das Bürgerportal myCivis oder über ein Patronat.

Landeskindergeld

Finanzielle Leistungen für Familien in Südtirol

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