Vereinbarkeitshilfe für Unternehmerinnen
Chefin und Mutter sein: Für viele Frauen noch immer schwer vereinbar. Eine Förderschiene soll Abhilfe schaffen.
Rund 11.000 Frauenunternehmen sind derzeit im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen. Weniger als 20 Prozent der Südtiroler Unternehmen sind damit weiblich. Die meisten frauengeführten Unternehmen gibt es in Südtirol im Gastgewerbe mit über 26 Prozent, dicht gefolgt vom Dienstleistungssektor und der Landwirtschaft. In den vergangenen Jahren war eine leichte Zunahme der Frauenunternehmen zu verzeichnen. Doch es gibt zahlreiche Faktoren, die eine unternehmerische, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit von Frauen erschweren. Einer ist die Schwierigkeit, eine solche Arbeit mit dem Familienleben vereinbaren zu können.
Gezielt fördern.
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung hat nun das Land eine Förderschiene eröffnet, um Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige aller Wirtschaftsbereiche bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Demnach können sich nun Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten lassen, wenn sie wegen einer Schwangerschaft, Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht.
Maximal 20.000 Euro beträgt die Förderung, die als De-minimis-Beihilfe gewährt wird. Der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten kann auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden. Für eine Vertretung ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen anerkannt.
Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordrucks und über zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden.
jw
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