Von zuhause zum Befund
Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Lesen Sie hier, welche Dokumente abrufbar sind und wer sie wie nutzen kann und darf.
Ein zentrales Digitalisierungsprojekt ist die Elektronische Gesundheitsakte (EGA). Zur Verfügung steht sie allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Nationalen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind. Abrufbar sind dort medizinische Dokumente wie Labor- oder Radiologie- Befunde, Krankenhausentlassungsbriefe oder digitalisierte Verschreibungen für fachärztliche Leistungen und Medikamente. Die Dokumente werden automatisch hochgeladen. Innerhalb der EGA ist auch die Wahl des Allgemeinmediziners beziehungsweise Kinderarztes freier Wahl möglich. Über MyCivis kann jede und jeder auf die EGA zugreifen – und zwar mit Digitaler Identität (SPID), Elektronischem Personalausweis (CIE) oder aktivierter Gesundheitskarte. Nur mit dem Einverständnis zur Konsultation stehen die Informationen auch dem medizinischen Fachpersonal zur Verfügung. Erteilt oder widerrufen werden kann es online innerhalb der EGA, bei den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel und Krankenhäuser oder bei den Allgemeinmedizinerinnen oder Medizinern sowie Kinderärzten und -ärztinnen freier Wahl.
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