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Wiederverwendbares am Recyclinghof

05.12.2023

Um nicht mehr gebrauchte, aber noch funktionstüchtige Güter wieder in den Kreislauf zu bringen, können die Gemeinden einen Wiederverwendungsbereich am Recyclinghof einrichten.

Funktionstüchtige Güter wieder in den Kreislauf bringen: Auf den Recyclinghöfen kann ein Wiederverwendungsbereich eingerichtet werden. (Foto: LPA)
Funktionstüchtige Güter wieder in den Kreislauf bringen: Auf den Recyclinghöfen kann ein Wiederverwendungsbereich eingerichtet werden. (Foto: LPA)

In den Recyclinghöfen in Südtirol können wiederverwendbare Güter angenommen werden: Es handelt sich um Gegenstände wie kleinere Möbel, Sportartikel, Fahrräder, Geschirr, Bücher, Spiele, Kinderzubehör und Elektrogeräte. Wichtig ist, dass die Gegenstände funktionstüchtig sind und dass keine Entschädigung verlangt wird. Die Landesregierung hat vor kurzem die „Richtlinien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern auf Recyclinghöfen“ genehmigt. Darin ist festgelegt, dass die zuständige Gemeinde mit eigener Betriebsordnung die Kriterien zur Annahme, Lagerung und zum Austausch von wiederverwendbaren Gütern regelt sowie den Wiederverwendungsbereich am Recyclinghof definiert. Ziel ist es, dass nicht mehr gebrauchte, aber noch funktionstüchtige Güter nicht weggeworfen, sondern wieder in den Kreislauf gebracht werden. Die maximale Lagerzeit der Gegenstände beträgt 60 Tage. In diesem Zeitraum hat jeder die Möglichkeit, einen oder mehrere Gegenstände kostenlos mitzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände über den Recyclinghof als Abfall entsorgt. 

mpi

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