Der Landtag
Am 22. Oktober 2023 wird der Südtiroler Landtag neu gewählt. Seine Hauptaufgabe ist die Verabschiedung der Landesgesetze, aber nicht nur …
Zusammensetzung und Aufgaben des Südtiroler Landtags
Der Südtiroler Landtag ist das Parlament des Landes. Er ist das oberste Organ der politischen Willensbildung und trifft wichtige Entscheidungen für das Gemeinschaftsleben in Südtirol. Es besteht aus 35 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode gewählt werden. Diese dauert in der Regel 5 Jahre.
Wer kann für den Landtag kandidieren?
Um einen Sitz im Landtag bewerben kann sich grundsätzlich jede Bürgerin und jeder Bürger, sofern er beziehungsweise sie am Wahltag 18 Jahre alt, in den Wählerlisten eingetragen und am Tag der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig ist.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind zum Beispiel Bürgermeister und Bürgermeisterinnen größerer Gemeinden und gewisse hohe Beamte und Beamtinnen. Sie müssen ihr Amt niederlegen, um Chancengleichheit unter den Kandidierenden zu schaffen.
Welche sind die Funktionen des Landtags?
Hauptaufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung: Er beschließt die Landesgesetze, welche jene Angelegenheiten regeln, für die das Land gemäß Autonomiestatut zuständig ist. Eine weitere Funktion ist die Kreationsfunktion: Es steht dem Landtag zu, den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau und die Landesräte oder Landesrätinnen zu wählen, und damit die Landesregierung zu „kreieren“ (siehe S. 22). In der Folge übt der Landtag eine Kontrollfunktion über die Tätigkeit der Landesregierung sowie eine Mitwirkungsfunktion aus, indem er der Landesregierung politische Vorgaben macht. Weitere Aufgaben des Landtags sind u.a. Ernennungen und Namhaftmachungen und Initiativen zur Abänderung des Autonomiestatutes.
Wie arbeitet der Landtag?
Die Landtagsabgeordneten üben täglich ihre Funktion aus, indem sie gemäß ihren Aufgaben und anhand des Austausches mit Bürgerinnen und Bürgern politische Vorschläge und Dokumente ausarbeiten. Als Vollversammlung aller 35 Abgeordneten tagt der Landtag in der Regel einmal im Monat für drei oder vier Tage. Dabei werden verschiedene politische Akte behandelt und genehmigt: Gesetzentwürfe, Beschlussanträge, Anfragen ...
In der Zeit zwischen diesen Plenarsitzungen tagen die Ausschüsse: Das sind kleinere, auf Fachbereiche spezialisierte Arbeitsgruppen von Abgeordneten, die Vorbereitungsarbeiten für die Plenarsitzungen erledigen.
Vertreten wird der Landtag vom Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin. Er oder sie führt unter anderem bei den Plenarsitzungen den Vorsitz. Für die erste Hälfte der Legislaturperiode wird er oder sie aus den Reihen der Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe, für die zweite Hälfte aus jenen der italienischen Sprachgruppe gewählt. Mit Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten der jeweiligen Sprachgruppe kann auch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der ladinischen Sprachgruppe gewählt werden.
Das Präsidium unterstützt den Landtagspräsidenten oder die Landtagspräsidentin. Ihm gehören zwei Vizepräsidenten bzw. -innen und drei Präsidialsekretäre bzw. -innen an. Im Präsidium sind alle Sprachgruppen und die politische Minderheit vertreten.
red
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