Der Weg zur Reform
Eine Lösung ist nur auf politischem Weg möglich: Mit einer Anpassung des Autonomiestatuts durch ein Verfassungsgesetz.
3. Oktober 2023. Der Vorschlag zur Änderung des Verfassungsgesetzes für die Regionen mit Sonderstatut und autonomen Provinzen beim Festival der Regionen in Turin wird formell an Ministerpräsidentin Meloni übergeben.
20. Dezember 2023. In Rom findet das erste bilaterale Treffen von Regionenminister Roberto Calderoli mit den Vertretenden der beiden autonomen Provinzen, im Beisein der Präsidenten der paritätischen Kommissionen statt. Vereinbart wurden dabei bilaterale Arbeitsgruppen (Staat – Autonome Provinzen/ Regionen): Sie sollen die Regierungsvorlage für einen Verfassungsgesetzentwurf vorbereiten, wobei der am 3. Oktober überreichte Vorschlag als Verhandlungsgrundlage dient. Die Abänderungen zum Autonomiestatut Trentino-Südtirol werden als erstes behandelt. Vereinbartes Ziel ist, den Text innerhalb Juni 2024 der italienischen Regierung zur Beschlussfassung zu übergeben.
22. Februar 2024. In der Sitzung der Präsidenten der Regionen mit Sonderstatut und Autonomen Provinzen wird Daria de Pretis als gemeinsame technische Delegierte nominiert.
mdg
Andere Artikel aus diesem Themenbereich
Sie finden uns hier
Socials
Abonnieren
Jede gedruckte Ausgabe: Kostenlos in Ihrem Briefkasten
Stets informiert per Newsletter: Keine Online-Ausgabe verpassen
AbonnierenRedaktion
Presserechtlich verantwortlich:
Margit Piok (pio)
Koordination:
Monika Pichler (mpi), Maurizio Di Giangiacomo (mdg)
Redaktion:
Maja Clara (mac), Elisa Egidio (ee), Carmen Kollmann (ck), Thomas Laconi (tl), Gabriel Marciano (gm), Ursula Pirchstaller (pir), Angelika Schrott (san), Katharina Trocker (kat).
Kontakt
44. Agentur für Presse und KommunikationLandhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Tel. +39 0471 41 22 10