Die Landesregierung
Die Wahl bestimmt nicht nur, welche Abgeordneten welcher Parteien in den Südtiroler Landtag einziehen. Sie bestimmt auch die Zusammensetzung der Landesregierung mit.
Was macht die Landesregierung?
Die Landesregierung ist die Exekutive, also das ausführende Organ, des Landes. Sie hat u.a. die Aufgabe, Durchführungsverordnungen für Landesgesetze zu verabschieden, Verordnungen zu erlassen und die Verwaltungstätigkeiten für Angelegenheiten von Landesinteresse zu lenken. Das Landeswahlgesetz (LG 14/2017) sieht vor, dass der Landesregierung mindestens sieben, maximal zehn Mitglieder sowie der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau angehören. Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau weist den Landesrätinnen und Landesräten die Sachbereiche zu, für welche sie in den nächsten Jahren die politische Verantwortung übernehmen.
Wie wirkt sich die Landtagswahl auf die Landesregierung aus?
Am 22. Oktober wählen die Südtiroler Wahlberechtigten die 35 Mitglieder des neuen Landtags. Im Anschluss daran wählen diese aus ihrer Mitte den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. In der Regel handelt es sich dabei um den Spitzenkandidaten oder die Spitzenkandidatin jener Partei, welche die meisten Sitze im Landtag erzielen konnte.
Diese oder dieser schlägt dem Landtag die Mitglieder der Landesregierung vor, die dann vom Landtag in geheimer Wahl und mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Der Landtag entscheidet zudem, welche zwei oder drei gewählte Landesrätinnen und -räte die Stellvertretung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau übernehmen.
Wie viele Mitglieder die Landesregierung hat, wird in der Regierungserklärung festgelegt. Bei der Zusammensetzung ist auf die Sprachgruppe und auf das Geschlecht zu achten: Beides muss im Verhältnis zur jeweiligen Stärke im Landtag (zum Zeitpunkt der ersten Einberufung) erfolgen.
red
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