Drei Fragen an Pierpaolo Macconi
Pierpaolo Macconi, Mitarbeiter im Landeswarnzentrum, Experte für Gefahrenzonenpläne
93 Gemeinden verfügen über einen genehmigten Gefahrenzonenplan. Haben sich die Pläne bei Extremwetterereignissen bereits bewährt?
Im Allgemeinen haben die Ereignisse der letzten Zeit die Zuverlässigkeit der Pläne bestätigt. Aufgrund der Komplexität von Naturereignissen gibt es aber natürlich auch solche, die in den Plänen nicht perfekt abgebildet sind. Nach außergewöhnlichen Ereignissen können die Gefahrenzonenpläne jedoch nachgebessert werden.
Erfordert die zunehmende Intensität von Wetterereignissen eine Überarbeitung der Gefahrenzonenpläne?
In den Plänen werden bereits extreme Ereignisse berücksichtigt, die mit „geringer Eintrittswahrscheinlichkeit“ definiert sind. Die Auswirkungen des Klimawandels, so offensichtlich sie auch sein mögen, sind jedoch nach wie vor schwer zu quantifizieren. Da die Ungewissheit zunimmt, müssen die in den GZP aufgezeigten Risiken flexibel gehandhabt werden.
Wie erfolgt die Bewertung bei der Herabstufung?
Wenn ein Schutzbauwerk wie ein Schutzwall, eine Rückhaltesperre oder ein Lawinenschutzdamm gebaut wird, kann eine neue Gefahrenbeurteilung durchgeführt werden. Die Bauwerke können die Gefahr jedoch nie vollständig aufheben
mdg/mpi
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