Ein Plan für mehr Sicherheit
80 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen über einen gültigen Gefahrenzonenplan. Was sich dahinter verbirgt und warum er so wichtig ist, zeigt das Beispiel Kampill.
Neun Meter hoch ist die Rückhaltesperre, die in Bozen am Kampiller Bach errichtet wurde. Ganze 5000 Kubikmeter Geröll kann das Schutzbauwerk, das von der Agentur für Bevölkerungsschutz mit Mitteln der Brennerautobahn AG errichtet wurde, zurückhalten. Die Maßnahme ist eine Folge des Gefahrenzonenplans der Gemeinde Bozen, der in diesem Bereich hohe (blau) und sehr hohe (rot) Gefahrenzonen ausweist. Der Bau der imposanten Sperre und weitere laufende Arbeiten zielen darauf ab, die Gefahr für die darunterliegende Brennerautobahn und die Brennerstaatsstraße – zwei Verkehrswege von strategischer Bedeutung – sowie für das naheliegende Kampill Center zu verringern.
80 Prozent mit gültigem Plan. Es ist ein Beispiel von vielen in Südtirol, wo die Auswirkungen des Gefahrenzonenplans greifbar werden. Doch was verbirgt sich hinter diesem Planungsinstrument? Wozu ist es gut? 93 von 116 Südtiroler Gemeinden – also rund 80 Prozent – verfügen über einen genehmigten Gefahrenzonenplan. Er wird von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und von der Landesregierung verabschiedet. Der Gefahrenzonenplan identifiziert Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren (Massenbewegungen, Überschwemmungen, Murgänge und Lawinen), die auf Siedlungen und Infrastrukturen einwirken, und zeigt deren Ausmaß und geografische Ausdehnung an. Mit der Ausweisung von Gefahrenzonen sind Einschränkungen für die Bautätigkeit verbunden: Damit soll das Bauen und Planen in gefährlichen Gebieten vermieden und die Risiken für bestehende Siedlungen und Infrastrukturen verringert werden, auch durch bauliche Schutzmaßnahmen.
Gefahrenzonenplanung auf Gemeindeebene. Doch wie wird ein Gefahrenzonenplan erstellt? Wie läuft sein Genehmigungsverfahren ab? Was bedeutet er für diejenigen, die in der Gemeinde, auf die sich der Plan bezieht, bauen wollen? Die Antwort darauf hat Carlotta Polo, Direktorin des Landesamtes für Gemeindeplanung: „Das Besondere an Südtirol ist, dass der Gefahrenzonenplan, anders als im benachbarten Trentino und auch im restlichen Italien, eine kommunale Angelegenheit ist. Die Erstellung erfolgt auf Gemeindeebene. Das hat den Vorteil, dass das Thema Naturgefahren näher an die Bürgerinnen und Bürger heranrückt.“ Dass alle Gemeinden über einen Gefahrenzonenplan verfügen müssen, ist in Artikel 55 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft (Nr. 9/2018) festgelegt. Am Anfang steht die Entscheidung, wo und auf welcher Ebene potentielle Gefahren im Gemeindegebiet untersucht werden soll. Aus Kostengründen liegt der Schwerpunkt auf den Siedlungsgebieten. Ein Team von Fachleuten wird mit der Ausarbeitung des Plans betraut. Daraufhin wird der Gefahrenzonenplan vom Gemeinderat angenommen und 30 Tage lang im Bürgernetz veröffentlicht, damit die Bürger und Bürgerinnen Stellung dazu nehmen können. Im Anschluss erfolgt die Bewertung des Gefahrenzonenplans durch die in der Dienststellenkonferenz versammelten Landesämter. „Fällt diese positiv aus, wird er vom Gemeinderat und schließlich von der Landesregierung genehmigt”, fügt Polo hinzu. Wichtig sei, dass der Gefahrenzonenplan kein unveränderliches Instrument ist, sondern in Folge der Errichtung neuer Schutzbauwerke aktualisiert oder geändert werden kann.
Abruf über den Geobrowser. Wie gelangt man zu einem Gefahrenzonenplan? “Früher gab es die klassischen farbigen Papierkarten, aber heute kann man den Gefahrenzonenplan direkt online abrufen, zum Beispiel über den Geobrowser des Landes”, erklärt Pierpaolo Macconi, Experte für Gefahrenzonenpläne im Landeswarnzentrum der Agentur für Bevölkerungsschutz. Ein einfacher und schneller Zugang ist wichtig, wenn man die Auswirkungen auf die Raumplanung bedenkt. “Grau sind untersuchte Zonen, die keine Gefahrenstufen aufweisen. Gelbe Zonen sind solche mittlerer Gefahr (H2)“, erklärt Carlotta Polo. "In der blauen Zone (H3, hohe Gefahr) hängt es davon ab, was gebaut werden soll: Wenn es sich um eine sehr wichtige Straßenverbindung handelt, werden in Ermangelung von Alternativlösungen Arbeiten geprüft, um den Standort sicher zu machen.“ Genau das war auch im Bozner Stadtteil Kampill der Fall. In der roten Zone (H4, sehr hohe Gefahr) dürfe hingegen nichts gebaut werden, so die Direktorin.
mdg/mpi
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