Österreichs Blick auf die Autonomie
Österreich verfolgt die Entwicklung der Südtirol-Autonomie sehr genau. Welche Rolle dabei die Schutzfunktion und die internationale Verankerung spielen, erklärt Prof. Helmut Tichy im nëus-Interview.
Bis 2023 war Professor Helmut Tichy Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium. Er unterrichtet an der Universität Graz und an der Diplomatischen Akademie in Wien. Seine juristischen Schwerpunkte sind u. a. das Zusammenspiel zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht, das humanitäre Völkerrecht und Südtirol. Im nëus-Interview erläutert er die österreichische Sicht auf die angestrebte Überarbeitung des Autonomiestatuts.
1992 blickte man auf eine gut ausgebaute Südtirol-Autonomie. Daher haben Österreich und Italien die Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen unterzeichnet. Heute sieht Südtirol wieder Grund, beim Autonomie-Status nachzubessern. Wie bewerten Sie die Entwicklung der Autonomie in diesen 32 Jahren?
Im Großen und Ganzen bewerte ich die Entwicklung sehr positiv: Die völkerrechtlich abgesicherte Autonomie Südtirols ist fast schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden; sie entfaltet eine Vorbildwirkung in Europa und darüber hinaus. Trotzdem ist es notwendig, sehr genau zu verfolgen, wo sich die Autonomie erfreulich entwickelt hat, wie bei der Finanzautonomie, und wo sie noch ausgebaut werden kann, aber auch, wo es zu Einschränkungen gekommen ist, z. B. durch gewisse Urteile des italienischen Verfassungsgerichts, und verlorene Kompetenzen daher wiederhergestellt werden müssen.
Südtirol verhandelt die gewünschte Wiederherstellung autonomer Gesetzgebungsspielräume derzeit direkt mit Italien. Rom sendet positive Signale. Kann Österreich in seiner Schutzfunktion hier unterstützend wirken?
Österreich verfolgt die Entwicklungen sehr genau und übt seine völkerrechtliche Schutzfunktion immer so aus, dass zunächst abgewartet wird, was zwischen Bozen und Rom direkt erreicht werden kann. Dies entspricht dem diplomatischen Umgang zwischen zwei befreundeten Staaten, deren gemeinsame Zugehörigkeit zur Europäischen Union auch sehr viel zur Lösung offener Fragen beigetragen hat. Nur wenn es die Südtiroler Landesregierung für notwendig erachtet, wendet sich Österreich direkt an seine Gesprächspartner und -partnerinnen in der Regierung in Rom.
Die Südtirol-Autonomie ist in Italien die einzige mit internationaler Verankerung. Ein Vorteil auch bei den aktuellen Verhandlungen?
Selbstverständlich. Die Südtiroler Landesregierung weiß, dass ihre Anliegen auch eine völkerrechtliche Grundlage haben und dass diese Anliegen, wenn sie es wünscht, auch von einem anderen Staat bilateral und auf sonstigen internationalen Ebenen unterstützt werden.
Wie bei früheren Anlässen ist auch bei der geplanten Änderung des Autonomiestatuts eine offizielle Mitteilung Italiens an die Republik Österreich vorgesehen. Welche Bedeutung hat dieser „Notenwechsel“?
Durch einen Notenwechsel zwischen zwei Staaten wird deutlich, dass eine Angelegenheit nicht rein verfassungsrechtlicher beziehungsweise innerstaatlicher Natur ist, sondern auch internationale Relevanz hat. Es entspricht jedenfalls der guten Tradition, dass Italien Österreich über Entwicklungen der Autonomie von Südtirol in formeller Weise, eben durch eine Note informiert, auf die Österreich dann reagiert. Durch den engen Zusammenhang der Autonomie und ihrer dynamischen Entwicklung mit einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Gruber-Degasperi-Abkommen von 1946, haben solche Mitteilungen auch völkerrechtliche Relevanz.
gst
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