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Wie wird gewählt?

04.10.2023

Jede Stimme beeinflusst die Wahl. Doch nur, wenn sie gültig ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zu einem korrekten Urnengang beantwortet.

Bei der Wahl. (Foto: LPA/ASP/ASP/Ivo Corrà)
Bei der Wahl. (Foto: LPA/ASP/ASP/Ivo Corrà)

Wer darf wählen? 

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 22. Oktober 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind die Eintragung in die Wählerlisten und eine mindestens vier Jahre lange, ununterbrochene Ansässigkeit in der Region Trentino-Südtirol zum Stichtag 23. August 2023 mit Wohnsitz überwiegend in Südtirol. 

Auch im Ausland ansässige Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Auswanderung die Voraussetzungen erfüllt haben und in das Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind. Dies gilt auch für ihre im Ausland geborenen oder ins Ausland umgesiedelten Kinder sowie deren Ehepartner, wenn letztere durch die Ehe die italienische Staatsbürgerschaft erworben haben.

Wann und wo wird gewählt? 

Gewählt wird am 22. Oktober 2023 von 7 bis 21 Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen Sektionswahlamt. 

Die im Ausland ansässigen Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme über die Briefwahl ab. Auch Wahlberechtigte, die sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten und daher nicht in der Heimatgemeinde wählen können, konnten sich für die Briefwahl entscheiden. Dafür mussten sie bis zum 7. September 2023 den erforderlichen Antrag stellen. 

Bei Briefwahl wird empfohlen, frühzeitig zu wählen: Der Umschlag muss bis spätestens Freitag, 20. Oktober bei der Wahlbehörde eintreffen.

Was braucht es, um zu wählen? 

Im Wahlamt müssen Bürgerinnen und Bürger den Wahlausweis und einen Personalausweis vorlegen.

Wer keinen Wahlausweis besitzt oder nur über einen beschädigten Wahlausweis verfügt, kann im Gemeindewahlamt eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung erhalten. Dazu sind die Wahlämter in den Gemeinden am 20. und am 21. Oktober von 9 bis 18 Uhr sowie am 22. Oktober von 7 bis 21 Uhr geöffnet. 

Als Personalausweis anerkannt werden die von der öffentlichen Verwaltung ausgestellten Ausweise wie der Personalausweis, der Reisepass, der Führerschein, der Waffenschein oder das Eisenbahnbüchlein, die von den Berufskammern ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweise sowie die Erkennungsausweise des gesamtstaatlichen Verbands der Reserveoffiziere und Offiziere im Ruhestand (UNUCI - Unione nazionale ufficiali in congedo d’Italia).

Wie wird gewählt? 

1 Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens auf dem Stimmzettel. 

2 In den Zeilen, die rechts neben jedem Symbol abgebildet sind, kann eine Vorzugsstimme pro Zeile deponiert werden. Bis zu vier Vorzugsstimmen sind erlaubt. Dazu ist der Nachname der Kandidatin oder des Kandidaten anzugeben; bei Gleichnamigkeiten auch der Vornamen oder der Geburtsort beziehungsweise das Geburtsdatum, um Verwechslungen auszuschließen. 

Nicht mehr möglich ist die Abgabe der Vorzugsstimme durch die Listennummer des Kandidaten oder der Kandidatin. Die Vorzugsstimmen können nur für Personen abgegeben werden, die der angekreuzten Liste angehören. Andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam. 


red

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