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Es gibt Hilfe!

07.03.2024

Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind, haben Anrecht auf einen Rechtsbeistandsbeitrag und auf die Ticketbefreiung.

Frauen, die in der Notaufnahme nach „Erika“ fragen, erhalten schnellstmöglich den Zugang zu den Unterstützungsdiensten und einen prioritären und direkten Zutritt zu medizinischen Leistungen in eigenen, geschützten Räumlichkeiten. (Foto: Claudia Corrent)
Frauen, die in der Notaufnahme nach „Erika“ fragen, erhalten schnellstmöglich den Zugang zu den Unterstützungsdiensten und einen prioritären und direkten Zutritt zu medizinischen Leistungen in eigenen, geschützten Räumlichkeiten. (Foto: Claudia Corrent)

Seit Februar 2024 müssen Frauen und Kinder, die Gewalttaten ausgesetzt waren oder sind, das Ticket von fachärztlichen, diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und weiterführenden Leistungen nicht mehr entrichten. Der entsprechende Befreiungscode wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin in der Notaufnahme zugeteilt. Der Code ist ein Jahr gültig und kann danach erneuert werden, sofern sich die klinische oder psychologische Situation der Betroffenen nicht geändert hat. Denn auch in Südtirol passiert geschlechterspezifische Gewalt. Südtirols Frauenhausdienste haben im Jahr 2022 (die Daten für 2023 liegen noch nicht vor) 600 Frauen in Gewaltsituationen beraten und begleitet, 130 Frauen und ihre 122 minderjährigen Kinder wurden in einer Wohneinrichtung des Frauenhausdienstes aufgenommen. Das Land unterstützt diesen Dienst mit rund 2,5 Millionen Euro jährlich.

Um Gewaltopfer besser zu schützen, aber auch um die Präventionsarbeit von Gewalt zu stärken, wurde Ende 2021 ein neues Landesgesetz eingeführt. Durch dieses ist es nun zum Beispiel möglich, dass sich die fünf Frauenhausdienste untereinander besser vernetzen, es wurde ein dreijähriger Aktionsplan zur Gewaltprävention ausgearbeitet und ein ständiger Koordinierungstisch eingesetzt. Zu den konkreten Maßnahmen dieses Gesetzes zählt die Einführung des „Solidaritätsbeitrags für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind“. Dieser soll garantieren, dass Gewaltbetroffene einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen können, um gerichtlich gegen den Gewalttäter vorzugehen. Darum ansuchen können Betroffene beim Sozialsprengel in ihrem Einzugsgebiet, sie müssen dabei bereits von einem Frauenhausdienst begleitet werden. Zu den Voraussetzungen zählt zudem, dass eine Strafanzeige erstattet wurde und/oder vor Gericht Klage eingereicht wurde. Der Beitrag wird einkommensunabhängig ausbezahlt.

Konkrete Hilfe erhalten Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, auch in den Notaufnahmen der Südtiroler Krankenhäuser. Dabei aktiviert das Codewort „Erika“ eine Kette an Unterstützungsleistungen in einem geschützten Rahmen.

Hier gibt es Hilfe für Frauen, die Gewalt – egal in welcher Form – erfahren (haben): https://www.provinz.bz.it/chancengleichheit/gegen-gewalt-an-frauen.asp 

ck

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