Happy Birthday, Inklusion!
Das Landesgesetz zur Inklusion ist seit 10 Jahren in Kraft. Kernanliegen bleibt die Förderung der Teilhabe und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen am gesellschaftlichen Leben mitwirken und mitgestalten können: dieser Leitgedanke war prägend für die Ausformulierung des Inklusionsgesetzes, das als Landesgesetz Nr. 7 vom 14. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Ein Gesetz, das als vorbildlich gilt, auch im gesamtstaatlichen Vergleich. „Das war eine sehr gute Sache: Das Gesetz machte deutlich, dass wir alle die gleichen Rechte und Pflichten haben und dass wir einfach jede unterstützen müssen, die von einer benachteiligten Situation aus starten“, sagt Stefano Minozzi, Vorsitzender der Sektion Bozen des Vereins zur Bekämpfung der Muskeldystrophie und IT-Techniker bei der Südtiroler Informatik AG. Er hat die Auswirkungen des Landesgesetzes und den damit eingeführten Ansatz hautnah miterlebt.
Bottom-up: Teilhabe beginnt beim Einbezug aller. Gerade dieser Ansatz war etwas, das es vorher bei kaum einem anderen Landesgesetz gegeben hatte. Die Landesverwaltung hat bei der Erarbeitung des Textes für das Inklusionsgesetz Südtirols den Ansatz des „Bottom-up“ gewählt: Das heißt, dass Menschen, die unmittelbar vom Thema betroffen sind, Inklusion jeden Tag leben (oder eben nicht), in die Erarbeitung der Schwerpunkte miteinbezogen wurden. Auf einer Webseite konnten Betroffene, Familienangehörige und Fachkräfte, die täglich mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Ideen, Vorschläge und Meinungen zu vielfältigen Themen wie Wohnen, Arbeit oder Familie einbringen. Begleitet wurde der Prozess der Erarbeitung des Gesetzes zudem von der Freien Universität Bozen in Person des damaligen Rektors Walter Lorenz und von der damaligen Anwältin des Landes Renate von Guggenberg. An der Uni fand zudem am Tag der Menschen mit Behinderungen (am 3. Dezember) 2014 ein Vortrag der Professorin für Sozialarbeit und Soziologie, Anna Aluffi, statt. Darüber hinaus erhoben Studentinnen und Studenten in Form von Interviews mit Betroffenen, was im Gesetz enthalten sein sollte, was sich ändern müsste, welche Erwartungen erfüllt werden sollten.
Umfangreiches Sammeln (und Übersetzen). Je mehr Akteure in einen Prozess einbezogen werden, umso mehr Ressourcen braucht es fürs Sammeln, Clustern … und fürs übersetzen. Lorella Franchi, damals wie heute Mitarbeiterin im Landesamt für Menschen mit Behinderungen, erinnert sich: „Unser Amt hat alles dafür gegeben, um diesen Gesetzentwurf auszuformulieren. Und wir sind auch sehr stolz darauf, wie das Gesetz zustande gekommen ist, denn sowohl in der Landesregierung als auch im Landtag wurde es einstimmig verabschiedet.“ Besonders erfreulich seien jedoch die Reaktionen der Betroffenen gewesen: „Es wurde lobend anerkannt, dass endlich nicht über die Köpfe der Menschen mit Behinderungen hinweg entschieden, sondern gemeinsam mit ihnen gearbeitet wurde“, hebt Franchi hervor. Besondere Erwähnung verdient auch der Umstand, dass das Gesetz unmittelbar nach seinem Inkrafttreten auch in leichter Sprache veröffentlicht wurde, damit möglichst alle nachlesen können, worum es geht.
Behinderung als Querschnittsthema. Mit dem Landesgesetz wird das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ umgesetzt und unter anderem der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen begründet. Dieses unabhängige Gremium bringt Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, um darüber zu wachen, dass die UN-Konvention auch in Südtirol umgesetzt wird. Behinderung ist ein Querschnittsthema, darum muss es folglich das Gesetz auch sein: von Arbeit, Wohnen und teilstationären Einrichtungen über Schule und Kindheit hin zu Gesundheit und Sport. In allen Bereichen der Landesverwaltung, sogar im Bereich der Forstwirtschaft, werden Maßnahmen für ein besseres Miteinander umgesetzt: „Inklusion ist das Schlüsselwort: der Prozess wurde von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen gestartet und hat nicht nur die Integration, sondern vielmehr die gelebte Inklusion zum Ziel. Denn jede und jeder von uns ist, so wie er oder sie ist, ein Teil unserer Gesellschaft und sollte daran teilhaben können“, sagt Verena Moser, Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderungen und ergänzt: „Behinderung darf kein ausgrenzender Faktor sein, sondern jede und jeder muss eine Gesellschafft vorfinden, die jedes Individuum aufnimmt und Hürden abbaut.“ Das Gesetz habe zu einem wichtigen Prozess der Deinstitutionalisierung geführt, durch den Menschen mit Behinderungen ermutigt (und begleitet) werden, selbstständige, autonome Entscheidungen beispielsweise im Bereich des Wohnens, zu treffen und damit am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzuhaben.
Es gibt noch was zu tun. Der Weg zur Inklusion ist noch nicht abgeschlossen: Jährlich treffen sich die Ämter und Abteilungen der Landesverwaltung, um sich über Maßnahmen auszutauschen. Diese umfassen alle Lebensbereiche: von Barrieren abbauenden Eingriffen bei Bussen, Seilbahnen und Bahnhöfen, über die Steigerung der Stellen für Integrationsfachkräfte an den Schulen, hin zum geförderten Kauf von orthopädischen Schuhen. Diese wenigen Beispiele spiegeln die Bandbreite an Themen und Wirkungsbereichen des Inklusionsgesetzes wider. Aufzeigen, was es gibt und was bisher umgesetzt wurde, sollen zudem mehrere Events und eine Kampagne bis zum 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.
Hier geht es zum Landesgesetz Nr. 7 vom 14. Juli 2015 in Leichter Sprache.
gm (ck)
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