Herausforderung (soziales) Wohnen
Der Wohnbau war, ist und bleibt eines der großen Themen, die Gesellschaft und Politik in Südtirol und darüber hinaus herausfordern. Das Land setzt Maßnahmen, um das Thema aktiv anzugehen.
Mit dem zweiten Autonomiestatut von 1972 hat Südtirol die primäre Zuständigkeit ohne staatliche Einschränkungen für den geförderten Wohnbau erhalten. Im Rahmen dieser Zuständigkeit kann das Land selbstständig Lösungen für das Wohnungsproblem finden und durch verschiedene Fördermaßnahmen (zinslose Darlehen, Zuschüsse für Gemeinden, Bauspardarlehen usw.) das Wohneigentum unterstützen. In der Zeit vor dem Ersten Autonomiestatut wurde der geförderte Wohnbau, der ursprünglich als sozialer Wohnbau bezeichnet wurde, von staatlichen Vorgaben und Gesetzen beherrscht. Mit dem Landesgesetz 3 vom 24. Januar 1972 übernahm das Land die volle Kontrolle über das Institut für geförderten Wohnbau, das später in Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (Wobi) umbenannt wurde. Etwa 30 Prozent des Südtiroler Mietmarktes werden heute von der öffentlichen Hand (hauptsächlich vom Wobi) verwaltet.
12 Punkte für leistbares Wohnen. Der soziale Wohnbau war eines der ersten Themen, das nach der Verabschiedung des Zweiten Autonomiestatuts angegangen wurde. Dieser vor 50 Jahren eingeschlagene Weg erforderte Anpassungen an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Eine Forderung, der unter anderem mit dem neuen Landesgesetz „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“, das am 22. Juli 2022 in Kraft getreten ist, nachgekommen wird.
Wohnungsfragen betreffen nicht nur den Bereich der Förderungen, sondern es wurden, wie der Direktor der Landesabteilung Wohnungsbau Stefan Walder betont, zwölf Grundsatzpunkte erarbeitet, um das Ziel des leistbaren Wohnens zu verwirklichen. Im Detail sind dies: Klare Regeln für Wohnraum für Einheimische, klare Regeln für die touristische Vermietung, Anreize für die Vermietung, gute Eigentumsförderung, Ausbau und Stärkung des öffentlichen und sozialen Wohnbaus, Ausbau der Wohnmöglichkeiten für Arbeitende, Wohnen im Alter, Wohnungen für junge Menschen und Familien, Wohnen für Menschen mit Behinderung, gezielte Projekte für nicht autonome Menschen, gerechte und angemessene Löhne und die Überprüfung der Baustandards. Für die unterschiedlichen Aspekte ist die Einbindung verschiedener Abteilungen des Landes vorgesehen. Nicht unwesentlich ist zudem die Einbindung der Bereiche Raumentwicklung sowie die Festlegung des Wohnraumbedarfs auf Gemeindeebene. Die Gemeinde Ratschings ist die erste Gemeinde Südtirols, die einen eigenen Gemeindeentwicklungsplan erstellt und genehmigt hat.
Neue Rechtsgrundlage für die Entwicklung des sozialen Wohnbaus. Im Bereich Wohnen ist Südtirol eine Provinz mit hohen Lebenshaltungskosten, steigender Nachfrage und begrenztem Angebot. Die Landesregierung begegnet diesem Phänomen mit verschiedenen Schritten und konkreten Maßnahmen. Diese reichen von der Neuausrichtung des Wobi und Vereinfachungen im geförderten Wohnbau, von einer Begrenzung von AirBnB und steuerlichen Regelungen der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) über Festpreiswohnungen bis hin zu verbesserten Angeboten für Menschen mit geringem Einkommen und neuen Wohnformen für ältere Menschen. Ziel des Rahmengesetzes ist es, eine rechtliche Grundlage für neue Entwicklungen zu schaffen und dennoch einen breiten Handlungsspielraum zu bieten. Dazu zählt unter anderem auch eine verbesserte Zusammenarbeit der Gemeinden mit den Sozialdiensten. Das Gesetz soll mehr barrierefreie Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Mehrgenerationenwohnen fördern. Es zielt unter anderem darauf ab Pilotprojekte für neue und alternative Wohnformen und -modelle für bestimmte Personengruppen wie Cohousing durchzuführen, um soziale Vielfalt, Quartier-Arbeit, soziale Aktivitäten, friedliches Zusammenleben und gute Nachbarschaft zu fördern.
Wobi als Herzstück des Projekts. Das Wobi-Bauprogramm für die Jahre 2023-33 sieht den Bau von 617 neuen Wohnungen mit einem Gesamtfinanzvolumen von 323,7 Millionen Euro vor. Für 242 dieser Wohnungen besteht bereits eine vollständige Deckung in Höhe von rund 200 Millionen Euro, die auch durch das vom Wohnbauinstitut bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgenommene Darlehen in Höhe von 125 Millionen Euro gesichert ist. Zum ersten Mal ist die Verwirklichung von Wohnraum zum „bezahlbaren Mietzins“ geplant. Das Wobi konnte seinen Wohnungsbestand von 4700 Wohnungen im Jahr 1972 auf derzeit 13.468 Wohnungen im Jahr 2022 mit 29.106 Mieterinnen und Mietern ausbauen.
ASTAT-Publikation zur autonomen Wohnbaupolitik des Landes. Im Jahr 2023 veröffentlichte die Landesabteilung für Wohnungsbau in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Statistik (ASTAT) die Studie „50 Jahre autonome Wohnbaupolitik in Südtirol“. Seit 1999 hat das Land im Durchschnitt 165 Millionen Euro pro Jahr für den geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt. Auf gesamtstaatlicher Ebene sind der Verkauf und der Neubau von Sozialwohnungen rückläufig, während in Südtirol die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung verläuft. In den vergangenen 20 Jahren wurden in Südtirol durchschnittlich 10.577 Euro pro Kopf und Jahr an öffentlichen Mitteln ausgegeben, in der Nachbarprovinz Trient 6767 Euro pro Kopf, in den Regionen mit Normal- oder Sonderstatut etwa 2327 Euro pro Kopf. Damit investierte Südtirol fünfmal so viel in diesen Sektor wie der Staat.
ft/ck
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