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„Jetzt braucht es einen Kulturwandel im Verhältnis Staat-Regionen“

22.07.2026

Interview mit Generalsekretär Eros Magnago: Wer die Reform verfasst hat, von welchen Ausgangspunkten man sich leiten ließ und was es jetzt für ihr konkretes Gelingen braucht.

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Generalsekretär Eros Magnago in Rom zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Autonomiereform. (Foto: Ivo Corrà)
Landeshauptmann Arno Kompatscher und Generalsekretär Eros Magnago in Rom zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Autonomiereform. (Foto: Ivo Corrà)

Generalsekretär Magnago, wie ist die Autonomiereform aus formaler Sicht zu verstehen? 

Die Reform ist eine Aktualisierung des Statuts, die nach der Verfassungsreform von 2001 notwendig geworden war. Diese hatte den Regionen eine allgemeine Zuständigkeit übertragen und dem Staat einige ausschließliche Kompetenzen belassen. Der Staat hat seine ausschließlichen Kompetenzen auf eine besondere Weise ausgelegt und dabei bestimmte Zuständigkeiten der Regionen unterlaufen. Das war ein Problem, das zwar alle Regionen betrifft, von jenen mit Sonderstatut aber noch stärker empfunden wird. Der Eingriff war deshalb notwendig, diente aber auch dazu, einige Kompetenzen weiterzuentwickeln, die bereits im Statut vorgesehen waren. Die Reform war nötig, um den Spielraum zu erweitern, innerhalb dessen das Land seine eigenen Gesetze erlassen kann, und um einige neue Zuständigkeiten hinzuzufügen.

Wer hat diese Änderung konkret verfasst? 

Es gab zwei Phasen. In einer ersten Phase haben wir Fachleute der Regionen mit Sonderstatut – die autonomen Provinzen Südtirol und Trient, das Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien – uns an einen Tisch gesetzt und begonnen zu erörtern, wie die Statuten zu aktualisieren seien. Dieser Prozess dauerte mehrere Monate. Er brachte einige Eckpfeiler hervor und zeigte die Schranken für die Gesetzgebungskompetenzen. Dann kam diese Arbeit, die von den Landeshauptleuten und Präsidenten der „Sonderautonomien“ bereits formell gebilligt und Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vorgelegt worden war, zum Stillstand. Sardinien hatte das Gesetz zur differenzierten Autonomie angefochten, was insofern merkwürdig war, als Sardinien am Tisch der Sonderautonomien saß, während jenes Gesetz die Regionen mit Regelstatut betraf. Und tatsächlich stellte das darauf folgende Urteil genau das fest: Die differenzierte Autonomie betrifft die Regionen mit Regelstatut; wir „Sonderautonomien“ hatten unsere Statute zu aktualisieren. Die Arbeit wurde auf Initiative der Regierung nur mit Trient und Bozen wieder aufgenommen. Der Abstimmungsprozess verlief zunächst auf Fachebene und anschließend auf politisch-fachlicher Ebene. Beteiligt waren auf der einen Seite die beiden Provinzen und die Region, auf der anderen das Ministerium für Regionale Angelegenheiten und Autonomien sowie die Präsidentschaft des Ministerrats.

Welche Akteure haben zum Gelingen dieser komplexen Operation beigetragen? 

Die politischen Verhandlungen, um die Reform auf den Weg zu bringen, wurden vom Landeshauptmann, auch in seiner Eigenschaft als Sprecher der autonomen Regionen, geführt. An der Ausarbeitung der Reform mitgewirkt haben dann für das Land Südtirol der Unterfertigte und der Direktor des Amts für Gesetzgebung Gabriele Vitella, für die Autonome Provinz Trient die Generaldirektorin des Departements für institutionelle Angelegenheiten Valeria Placidi, für die Region der Kabinettschef Marcello Di Francesco Torregrossa – mit einem wertvollen Beitrag von Professorin Daria de Pretis, emeritierter Vizeprasidentin des Verfassungsgerichtshofs. Als der Tisch stärker politischer Natur wurde, kamen die Landeshauptleute Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti sowie die Parlamentarier Meinhard Durnwalder und Alessandro Urzì hinzu.

Wovon sind Sie ausgegangen? 

Man ist von den Gründen der Anfechtungen ausgegangen, die die Regierung erhoben hatte, sowie von den daraus folgenden Urteilen des Verfassungsgerichtshofs. Das grundlegende Thema war stets jenes der Schranken, innerhalb derer wir unsere Landesgesetze erlassen können. Konkret beanstandeten viele Urteile unsere Gesetze, weil sie als nicht konform mit den wirtschaftlich-sozialen Reformen des Staates eingestuft wurden. In anderen Fällen wurden sie beanstandet, weil bestimmte Sachbereiche, obwohl sie in unserem Statut aufgeführt sind, einer einheitlicheren Regelung auf nationaler Ebene bedürften. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, die Grenzen der Gesetzgebungsbefugnis neu zu bestimmen. Mit dieser Reform ist die Änderung eingetreten, aber ich glaube, es braucht Zeit, um zu sehen, ob sie auch einen Kulturwandel im Verhältnis zwischen Staat und Regionen herbeigeführt hat. Ich meine damit, dass nicht nur die Ministerien, sondern auch andere staatliche Institutionen und verschiedene Aufsichtsbehörden in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren eine zentralistischere Haltung gezeigt haben als früher. Ich glaube, es handelt sich dabei weder um Ideologie noch um politische Haltungen, sondern um die Überzeugung, die Einheitlichkeit der Rechte auf dem gesamten Staatsgebiet gewährleisten zu müssen. Diese Überzeugung ist meiner Ansicht nach grundlegend falsch, weil sie die Gebiete nivelliert, die Bürgerinnen und Bürger von der öffentlichen Verantwortung entfernt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Regionen nicht fördert. Wer davon überzeugt ist, Einheitlichkeit gewährleisten zu müssen, will auch die öffentlichen Ausgaben begrenzen: In der Vergangenheit hat er das durch die Auferlegung des Stabilitätspakts für die Regionen getan, danach durch die Harmonisierung der Haushalte der Regionen und Gemeinden, und jetzt indem er die wesentlichen Leistungsniveaus als Ausgabenobergrenzen auslegt. Die Erfolgsaussichten der Reform werden auch davon abhängen, wie rasch die anderen „Sonderautonomien“ ihre eigene Reform durchsetzen können und auch die Regionen mit Regelstatut die differenzierte Autonomie erhalten werden. Das würde den notwendigen Kulturwandel begünstigen.

Der politische Wert der Reform ist unbestreitbar. Ist er auch wirtschaftlich und sozial gleich bedeutsam? 

Der Wert der Reform ist, über ihre Inhalte hinaus, enorm, weil sie das Vertrauen jener wiederherstellt, die in diesem Gebiet tätig sind – der Wirtschaftsverbände und gesellschaftlichen Kräfte – und zeigt, dass die Rechtsordnung nicht seit 1972 stehengeblieben ist.

mdg/pio

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