Paritätische Kommissionen
Es gibt zwei Paritätische Kommissionen: die „Zwölfer-Kommission" für die Region Trentino-Südtirol und die „Sechser-Kommission", die eigens für die Anliegen des Landes Südtirol zuständig ist.
Die in den Sonderstatuten festgelegten Grundsätze werden durch sogenannte „Durchführungsbestimmungen" konkretisiert. Diese werden von der „Paritätischen Kommission" ausgearbeitet und als Gesetzesdekrete erlassen. Laut Artikel 107 des Südtiroler Autonomiestatuts gibt es zwei solcher Kommissionen: die „Zwölfer-Kommission" für die Region Trentino-Südtirol und die „Sechser-Kommission", die eigens für die Anliegen des Landes Südtirol zuständig ist.
Beide Kommissionen sind paritätisch zusammengesetzt, das heißt, sie bestehen aus gleich vielen Mitgliedern, die vom Staat einerseits und von der Region bzw. dem Land andererseits ernannt werden. Die staatlichen Mitglieder werden von der Regierung bestellt; bei einem Regierungswechsel – auf staatlicher oder regionaler Ebene – können sie bestätigt oder ausgetauscht werden. Die Paritätischen Kommissionen sind beratende Gremien, die gleichzeitig als Instrument der Zusammenarbeit zwischen Staat und den Sonderautonomien dienen und einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen anstreben.
Der Zwölfer-Kommission gehören an: Maurizio Cataldo, Mariano Decarli, Marcello Di Francesco Torregrossa, Eleonora Maines, Alessandro Urzì und Johann Anton Walther von Herbstenburg (von der Regierung ernannt), Franca Penasa und Dieter Steger (vom Regionalrat ernannt), Meinhard Durnwalder und Angelo Gennaccaro (vom Landtag Bozen ernannt) sowie Maria Bosin und Gianfranco Postal (vom Landtag Trient ernannt).
Die Sechser-Kommission, deren Vorsitz Alessandro Urzì innehat, besteht aus Alessandro Urzì, Eleonora Maines, Angelo Gennaccaro, Johann Anton Walther von Herbstenburg, Dieter Steger und Meinhard Durnwalder.
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