Pariser Vertrag – Grundlage der Autonomie
Am 5. September jährt sich die Unterzeichnung des Pariser Vertrags zum 80. Mal. Das Land Südtirol wird dieses bedeutende Jubiläum mit verschiedenen Veranstaltungen und einer Publikation würdigen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden in Südtirol 155.000 Unterschriften für den Anschluss an Österreich gesammelt. Österreich forderte seinerseits eine Korrektur der Brennergrenze. Am 24. Juni 1946 beschloss die Konferenz der Außenminister der vier Siegermächte (USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich), die Brennergrenze unverändert beizubehalten. Die Südtirolfrage blieb jedoch aufgrund der unzureichenden Anerkennung der Rechte der deutschen und ladinischen Volksgruppe ein sensibles internationales Thema. Nach langen Verhandlungen sowie dank der Unterstützung zahlreicher kleinerer Staaten und der Vermittlung des britischen Außenministers Ernest Bevin wurde am 5. September 1946 in Paris der sogenannte Pariser Vertrag unterzeichnet. Unterzeichner waren der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide De Gasperi. Am 3. Dezember desselben Jahres beschlossen die Außenminister in New York, den Vertrag als Artikel 10 in den italienischen Friedensvertrag aufzunehmen, der am 10. Februar 1947 in Paris unterzeichnet wurde.
Die völkerrechtliche Grundlage der Autonomie. „Der Pariser Vertrag bildet die völkerrechtliche Grundlage der Südtirol-Autonomie und verankert sie auf internationaler Ebene. Damit stellt er bis heute das rechtliche Fundament der autonomen Selbstverwaltung Südtirols dar“, erklärt Walter Obwexer, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften und Vorsitzender des Akademischen Senats der Universität Innsbruck. Obwexer ist einer der Wissenschaftler, an die sich das Land Südtirol für die Publikation zum 80. Jahrestag des Pariser Vertrags gewandt hat, der am kommenden 5. September mit einer Reihe von Veranstaltungen begangen wird.„Zugleich gilt der Vertrag als eines der frühen und bedeutenden Instrumente des Minderheitenschutzes in Europa. Er kann in seiner Zielsetzung mit späteren internationalen Schutzinstrumenten für nationale Minderheiten verglichen werden und wird häufig als Beispiel für die friedliche Lösung von Minderheitenkonflikten genannt“, fährt Obwexer fort.
Was der Pariser Vertrag vorsieht. Artikel 1 des Pariser Vertrags garantiert der deutschsprachigen Bevölkerung der Provinz Bozen die vollständige Gleichstellung mit der italienischsprachigen Bevölkerung. Dazu gehören der Unterricht in der Muttersprache, die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in der öffentlichen Verwaltung und in amtlichen Dokumenten, die zweisprachige Ortsnamenregelung, die Gleichberechtigung beim Zugang zum öffentlichen Dienst sowie das Recht auf Wiederherstellung der italianisierten Familiennamen. Von besonderer Bedeutung ist Artikel 2. Er sieht für die Bevölkerung Südtirols autonome Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse vor und bildet damit die Grundlage für die spätere Entwicklung der Autonomie. Artikel 3 verpflichtet Italien zur Überprüfung der Folgen der sogenannten Option und sieht Vereinbarungen zwischen Österreich und Italien über die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Bildungsabschlüssen sowie über die Erleichterung des grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs vor.
Der lange Weg zur heutigen Autonomie. Auf den Pariser Vertrag folgte 1948 das Erste Autonomiestatut. Dieses übertrug jedoch den Großteil der autonomen Zuständigkeiten an die Region Trentino-Südtirol und nur in begrenztem Umfang an die beiden Provinzen Bozen und Trient. Viele Forderungen der deutschen und ladinischen Volksgruppe blieben daher unerfüllt. Nachdem Österreich die Südtirolfrage vor die Vereinten Nationen gebracht hatte und sich die Spannungen in den folgenden Jahren verschärften, wurde mit dem sogenannten Südtirol-Paket und dem Zweiten Autonomiestatut von 1972 ein grundlegender Kurswechsel eingeleitet. Die wesentlichen Zuständigkeiten gingen nun auf die beiden autonomen Provinzen über. Bis zur vollständigen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen vergingen weitere zwei Jahrzehnte. Erst 1992 erklärte Österreich mit der Streitbeilegungserklärung die Südtirolfrage auf internationaler Ebene für gelöst. Damit fand ein jahrzehntelanger Prozess seinen Abschluss, dessen Ausgangspunkt der Pariser Vertrag von 1946 gewesen war.
Die Geschichte der Autonomie ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Sie muss laufend weiterentwickelt und an neue gesellschaftliche und politische Herausforderungen angepasst werden. Die jüngsten Reformen zeigen, dass die Autonomie ein lebendiger Prozess bleibt. Umso wichtiger ist die Erinnerung an jene historische Vereinbarung, die den Grundstein dafür gelegt hat: den Pariser Vertrag von 1946.
Veranstaltungen zu 80 Jahre Pariser Vertrag
3. September 2026 Palais Widmann, Bozen, ab 9 Uhr
„80 Jahre Pariser Vertrag. Kontext, Umsetzung und Auswirkungen: Eine historische Bestandsaufnahme“ Tagung des Zentrums für Regionalgeschichte
5. September 2026 Kurhaus Meran, ab 11 Uhr
Tag der Autonomie, Festakt zum 80. Jahrestag des Pariser Vertrags
9. September 2026 Palais Widmann, Bozen, ab 9 Uhr
„80 Jahre Pariser Vertrag - Minderheitenschutz im Lichte neuer Herausforderungen“
Tagung der Universität Innsbruck und des Zentrums für Regionalgeschichte
mdg/kat
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