[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Vom Landtag zur Regierung

07.03.2024

Der Landtag ist das einzige Organ des Landes, das durch direkte Wahl von der Bevölkerung bestimmt wird. Seine Hauptaufgabe ist es, Gesetze zu verabschieden. Der Landtag wählt auch den Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung und überwacht deren Tätigkeit.

Im Landtagsgebäude (r.) kommen die 35 Landtagsabgeordneten zu ihren Sitzungen zusammen, im Palais Widmann (l.) tagt wöchentlich die nun elfköpfige Landesregierung. (Foto: LPA/Greta Stuefer)
Im Landtagsgebäude (r.) kommen die 35 Landtagsabgeordneten zu ihren Sitzungen zusammen, im Palais Widmann (l.) tagt wöchentlich die nun elfköpfige Landesregierung. (Foto: LPA/Greta Stuefer)

Am 22. Oktober 2023 hat Südtirols wahlberechtigte Bevölkerung den Landtag neu gewählt. Das 35-köpfige Landesparlament ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung das gesetzgebende Organ des Landes. Das heißt: Die Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Bei diesem liegt zudem die sogenannte Budgethoheit, also die Verabschiedung des Landeshaushaltes. 

Der Landtag ist es auch, der mit absoluter Stimmenmehrheit den Landeshauptmann und die Landesregierung – die ausführende Gewalt – wählt. Diese Aufgabe, Kreationsfunktion genannt, hat der Landtag am vergangenen 18. Jänner beziehungsweise 1. Februar 2024 mit der Wahl des Landeshauptmanns und in der Folge mit jener des elfköpfigen Exekutivorgans erfüllt. Durch diese Kreationsfunktion unterscheidet sich Südtirol von fast allen anderen Regionen, wo Regierungschefs direkt vom Volk gewählt werden. Die in die Südtiroler Landesregierung gewählten Landtagsabgeordneten behalten – im Unterschied zu anderen Ländern – ihr Landtagsmandat bei. Die Mitglieder der Landesregierung üben somit eine Doppelfunktion aus, indem sie sowohl der Legislative als auch der Exekutive angehören. 

Als Herzstück der Demokratie und höchste Volksvertretung hat der Landtag die Aufgabe, Gesetze zu erlassen, mit dem Ziel, das Zusammenleben in Südtirol möglichst gut zu regeln. Südtirols Autonomie befähigt den Landtag dazu, in sehr vielen Bereichen Gesetze erlassen zu können. Ausgenommen sind beispielsweise Außenpolitik und Verteidigungswesen, Gerichtsbarkeit, Zivil- und Strafrecht, Staatsbürgerschaft, öffentliche Sicherheit, Standes- und Meldewesen oder Währung – Bereiche, in denen im Sinne der Verfassung beziehungsweise des Reformgesetzes Nr. 3 von 2001 die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis beim Staat liegt. 

Landtagsabgeordnete und Landesregierung können Gesetzesvorschläge einbringen, ebenso das Volk mittels Volksbegehren, für das mindestens 8000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen vorliegen müssen. Auch der Rat der Gemeinden ist dazu befugt, wenn es um eigene Zuständigkeitsbereiche geht. In einem Bereich steht die Gesetzesinitiative einzig und allein der Landesregierung zu: Haushalts- und Finanzgesetzentwürfe dürfen nur von ihr eingebracht werden. 

Gesetzentwürfe werden beim Landtagspräsidenten/bei der Landtagspräsidentin eingebracht, der/die diese dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss zur Prüfung zuweist. Die Gesetzgebungsausschüsse werden zu Beginn einer jeden Legislatur gebildet, wobei der Landtag deren Anzahl, deren Zuständigkeitsbereiche und deren Größe festlegt und sie wählt. Die Zusammensetzung muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, entsprechen. Nach der Prüfung durch den Gesetzgebungsausschuss erfolgt die Debatte im Landtagsplenum, wobei über jeden Artikel und abschließend über den gesamten Gesetzentwurf abgestimmt wird. Dann kann das Gesetz vom Landeshauptmann beurkundet und im Amtsblatt kundgetan werden. 

Die Landesregierung hat die Aufgabe, für die Umsetzung der vom Landtag verabschiedeten Landesgesetze zu sorgen und mit den über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln das Land zu verwalten. Dazu kann sie Verordnungen erlassen. Der Landtag seinerseits kontrolliert die Landesregierung. Um diese Kontrollfunktion wahrzunehmen, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung. Am häufigsten nutzten die Landtagsabgeordneten bisher die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Landtagspräsidium oder an die Landesregierung zu stellen, die innerhalb von 30 Tagen schriftlich beantwortet werden muss. Eine weitere häufig genutzte Möglichkeit ist die 1993 eingeführte „Aktuelle Fragestunde“. Sie findet jeweils am ersten Tag der monatlichen Landtagssitzung statt und dauert 120 Minuten. Die Abgeordneten können dabei kurze Sachfragen stellen, die in der Regel umgehend beantwortet werden. Auf der Grundlage begründeter Anträge können zudem Ausschüsse zur Untersuchung besonderer Angelegenheiten oder Sachverhalte eingesetzt werden, in denen alle Landtagsfraktionen vertreten sein müssen. Nach Abschluss der Arbeiten legt der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen Bericht vor und kann Lösungsvorschläge unterbreiten. 

Der Landtag kann der Landesregierung auch politische Vorgaben für ihre Tätigkeit machen. Diese Mitwirkungsfunktion wird in erster Linie anhand von Beschlussanträgen und von Beschlussanträgen zu Gesetzentwürfen (sogenannte Tagesordnungen) ausgeübt. Dem Landtag steht zudem die Ernennung und Namhaftmachung von Personen zu, die das Land Südtirol in verschiedenen, autonomiepolitisch wichtigen Gremien vertreten, beispielsweise der paritätischen Kommissionen für die Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut, sprich der Zwölfer- und der Sechserkommission sowie der beim Präsidium des Ministerrates eingerichteten ständigen 137er-Kommission. Ebenso steht dem Landtag die Besetzung der Ämter des Volksanwaltes oder der Volksanwältin, des/der Kinder- und Jugendanwaltes/anwältin, der Gleichstellungsrätin, des/der Leitenden der Antidiskriminierungsstelle sowie der Richter oder Richterinnen beim Verwaltungsgericht Bozen zu. Volks-, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Kommunikationsbeirat, Gleichstellungsrätin, Landesprüfstelle und Rat der Gemeinden sind beim Südtiroler Landtag angesiedelt. Schließlich hat der Landtag Mitspracherecht bei Änderungen des Autonomiestatuts und kann entsprechende Initiativen auf den Weg bringen. 

Während der Landeshauptmann an der Spitze der Landesregierung und somit der Verwaltung steht, führt der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin das Landtagspräsidium an, vertritt den Landtag nach außen und leitet die Plenarsitzungen. Dabei stehen ihm bis zu zwei Vizepräsidenten und drei Präsidialsekretäre zur Seite. Die Amtsdauer des Landtagspräsidenten beträgt zweieinhalb Jahre, sodass in der fünfjährigen Legislaturperiode sowohl die deutsche als auch die italienische Sprachgruppe den Vorsitz führen kann. Die beiden Vizepräsidenten müssen einer anderen Sprachgruppe angehören als der Präsident. Seit 2001 besteht auch die Möglichkeit, einen ladinischen Landtagspräsidenten oder eine ladinische Landtagspräsidentin zu wählen. Einen solchen hat es in der vergangenen, der XVI. Legislatur, erstmals gegeben.

____

Auf der Webseite des Landtages – www.landtag-bz.org – finden sich alle Infos über das Landesparlament: seine Aufgaben und Funktionen, die Abgeordneten, eine umfangreiche Datenbank mit politischen Akten, Videos der Landtagssitzungen, Beschlüssen sowie Sitzungs- und Wortprotokollen und vieles mehr. 

Die Sitzungen des Südtiroler Landtages sind öffentlich und somit allen Interessierten zugänglich. Der Besuch der Landtagssitzungen ist für Einzelpersonen jederzeit und ohne vorherige Anmeldung möglich. Für den Zutritt zur Besuchertribüne ist ein Ausweisdokument erforderlich. Die Arbeiten im Plenum werden aber auch live auf der Internetseite und auf dem YouTube-Kanal des Landtages übertragen.  

Für Gruppen bietet der Landtag indes verschiedene begleitete Besuchs- bzw. Kennenlernformate an – einige davon während der Sitzungswochen, andere auch abseits davon. Infos dazu finden sich unter https://www.landtag-bz.org/de/besuche-im-landtag

jw

Sie finden uns hier

Abonnieren

Jede gedruckte Ausgabe: Kostenlos in Ihrem Briefkasten

Jetzt bestellen

Stets informiert per Newsletter: Keine Online-Ausgabe verpassen

Abonnieren

Redaktion

Presserechtlich verantwortlich:
Margit Piok (pio)

Koordination: Monika Pichler (mpi), Maurizio Di Giangiacomo (mdg)
Redaktion: Maja Clara (mac), Elisa Egidio (ee), Carmen Kollmann (ck), Thomas Laconi (tl), Gabriel Marciano (gm), Ursula Pirchstaller (pir), Angelika Schrott (san), Katharina Trocker (kat).


Kontakt

44. Agentur für Presse und Kommunikation
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Tel. +39 0471 41 22 10